Kauf vor Versteigerung?
Guten Tag Herr Dr. Neubauer!
Folgendes Problem:

Bei uns im Stall steht ein Pferd, für das seit Monaten keine Einstellgebühr bezahlt wird. (die Besitzerin war auch schon seit Jänner nicht mehr im Stall) Nun wurden rechtliche Schritte gegen die Besitzerin eingeleitet und es kommt zur Versteigerung des Pferdes (die ist zwar schon angesetzt aber es steht noch kein Termin fest) und ich würde gerne wissen, ob ich das Pferd schon vorher kaufen kann, oder ob ich es ersteigern muss?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen…

Antwort Dr. Leonhard Neubauer:

Sehr geehrte Frau ……!

Sie müssten bis 14 Tage vor einem Versteigerungstermin ein Viertel des Schätzwertes als
Sicherstellung hinterlegen. Danach könnte man das Pferd somit vor der angesetzten Versteigerung
zu einem Preis: Schätzwert +25% kaufen. Allerdings bedarf es der Zustimmung des Gläubigers
(in dem Fall derjenige, der die Versteigerung beantragt hat). Dieser könnte, falls er sich durch
eine Versteigerung mehr erhofft, den Übernahmsantrag ablehnen.

Wichtig!: Die Anzahlung (25%) des Schätzwertes verfällt bei nicht fristgerechter Bezahlung
des Gesamtpreises.

Ablehnen könnte neben dem Gläubiger auch jene Personen, die ein Pfandrecht auf das Pferd haben.

(§ 271 EO)